Rufnummermitnahme
Sie möchten von unseren Mobilfunkangeboten profitieren und Ihre aktuelle Mobilfunknummer in Ihren neuen Vertrag mitnehmen? Kein Problem! Damit die Übernahme Ihrer Rufnummer reibungslos funktioniert, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
1. Art der Rufnummernmitnahme
Sie haben zwei Möglichkeiten aus einem anderen Vertragsverhältnis oder Mobilfunknetz Ihre Rufnummer mitzunehmen.
Die vorzeitige Rufnummernmitnahme. Sie können Ihre Rufnummer vorzeitig aus einem noch laufenden Vertragsverhältnis portieren. Voraussetzung ist eine sofortige Freigabe innerhalb Ihres bisherigen Vertragsverhältnisses zur „vorzeitigen Rufnummernmitnahme“. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erfolgt die Rufnummernübertragung nach Auftragserteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und Sie profitieren von einem zeitnahen Start Ihres neuen Vertrags unter Beibehaltung der bisherigen Rufnummer.
ODER
Eine Mitnahme Ihrer Rufnummer zum Vertragsende. Voraussetzung ist hierbei, dass Sie bereits die Kündigung des Vertrages und den Wunsch zur Rufnummernmitnahme innerhalb Ihres bisherigen Vertragsverhältnisses geäußert haben und Ihnen dies bestätigt wurde. Das Vertragsende darf dabei nicht mehr als 90 Tage in der Zukunft liegen. Ist Ihr Vertrag bereits stillgelegt worden, ist die Rufnummernmitnahme noch maximal 90 Tage nach der Deaktivierung möglich. Die Übertragung der Rufnummer erfolgt frühestens am Tag der Stilllegung des bisherigen
Vertrages. Ihr neuer Vertrag wird bis zur Portierung mit einer vorläufigen Rufnummer aktiviert, Ihre alte Rufnummer wird nachträglich in den neuen Vertrag übernommen. Eine Vertragsaktivierung zu einem späteren Zeitpunkt ist nur bis maximal zum letzten Tag des laufenden Monats möglich.
3. Kosten für die Rufnummernmitnahme innerhalb des laufenden Vertragsverhältnisses
Für die Mitnahme Ihrer Rufnummer können einmalige Kosten innerhalb Ihres aktuellen Vertrages entstehen. Bei Laufzeitverträgen werden die Kosten auf einer der noch folgenden Mobilfunkrechnungen belastet. Haben Sie einen Prepaid-Vertrag, sind die Kosten im Voraus zu begleichen – entweder über Aufbuchung von Guthaben oder durch Zahlung per Überweisung. Genaue Auskünfte zur Höhe der Kosten sowie der Bezahlart, erhalten Sie im Rahmen des laufenden Vertragsverhältnisses.
4. Korrekte Kundendaten
Bei einer Rufnummernmitnahme werden neben der Freigabe der Rufnummer und der Bezahlung der Kosten auch noch die Richtigkeit der personenbezogenen Daten einer Prüfung unterzogen. Sollten die Vertragsdaten bei dem bisherigen Altanbieter z.B. wegen einer Namensänderung nach Heirat, einer Vertragsübernahme oder einer Umfirmierung abweichen, haben Sie die Möglichkeit die korrekten Daten des Vertragsinhabers im Bestellprozess zu hinterlegen.
5. Termin der Rufnummernmitnahme
Über den tatsächlichen Termin der Rufnummernmitnahme werden Sie von Ihrem neuen Vertragspartner nach der Bestätigung benachrichtigt